Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot)

Das frühere Aufgebot zur Hochzeit bezeichnet man heute als Anmeldung zur Eheschließung. Auch heute noch ist sie Voraussetzung, damit eine Trauung erfolgen kann.

Früher musste das so genannte Aufgebot erfolgen, damit eine Eheschließung vorgenommen werden konnte. Heute muss stattdessen die so genannte Anmeldung zur Eheschließung vorgenommen werden. Im Gegensatz zum früheren Aufgebot wird die Anmeldung nicht mehr öffentlich kundgetan bzw. ausgehängt.

Vorgenommen wird sie auf dem Standesamt, wo die Verlobten gemeldet sind bzw. wo sich ihr Wohnsitz befinden. Sollte es sich dabei um zwei unterschiedliche Wohnsitze handeln, so kann das Paar wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung zu erfolgen hat. Dort hat sie übrigens auch dann zu erfolgen, wenn die Trauung auf einem anderen Standesamt vorgesehen ist.

Dokumente, die zur Anmeldung eingereicht werden müssen

Die Anmeldung zur Eheschließung hat zur erfolgen, damit eine Prüfung durchgeführt werden kann. Es wird überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Im Rahmen der Prüfung müssen den Standesbeamten bestimmte Dokumente vorliegen. Um welche Dokumente bzw. Unterlagen es sich dabei handelt, hängt von jeder jeweiligen Ausgangssituation ab. Es folgt eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen:

  • Familienbuch
  • Abstammungsurkunde (wenn kein Familienbuch vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis zur Führung akademischer Grade

Je nach Situation können noch weitere Dokumente, wie zum Bespiel Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Aufenthaltserlaubnis etc. zur Überprüfung erforderlich sein. Die Unterlagen müssen nicht gleich beim ersten Mal vorgelegt werden. Beim ersten Treffen mit den Mitarbeitern des Standesamts findet üblicherweise eine Vorbesprechung statt, bei der ermittelt wird, welche Unterlagen erforderlich ist.